- Einrichtung und Führen von WEG-und Rücklagekonten als Treuhänder
- Tagtägliche Verbuchung der Kontenbewegungen, Überwachung der Zahlungen und Mahnwesen
- Erstellung der Hausgeldabrechungen und Wirtschaftspläne
- Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen (möglichst in unmittelbarer Nähe am Objekt)
- Führen des Beschlussbuches
- Umgehende Umsetzung gefasster Beschlüsse
- Überprüfung aller für die Bewirtschaftung notwendigen Dienstleistungs- und Versicherungsverträge
- Regelmäßige Objektbegehung mit dem Verwaltungsbeirat
- Beauftragung von kleineren Reparaturen in Absprache mit dem Beirat
- Angebotseinholung bei größeren Instandhaltungsmaßnahmen
- Vertretung der Eigentümergemeinschaften gegenüber Dritten
- Betreuung bei eventuellen Gerichtsverfahren
|
|
|